Cordula Zabel forscht seit Januar 2008 am Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Ihr Fachgebiet ist die Wirkung von SGB-II-Maßnahmen auf Alleinerziehende und Familien im Leistungsbezug. Im November 2025 sagte sie in einem Interview mit der G.I.B. NRW, ausgeschrieben Gestaltung, Innovation und Beratung, einer nordrhein-westfälischen Einrichtung für Arbeits- und Sozialpolitik, einen Satz, der zunächst unauffällig klingt: „Man muss also immer genau hinschauen.“ Gemeint war die sehr unterschiedliche Ausgangslage von Alleinerziehenden im Bürgergeldbezug.
Das IAB berät die Politik dabei, Menschen im SGB-II-Bezug schneller und gezielter in Beschäftigung zu bringen. Zabel selbst veröffentlicht seit Jahren Studien, die zeigen, wie viele Betroffene dafür aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage sind. Wer nur ihre Kurzbiografie liest, bekommt davon wenig mit. Wer ihre Studien liest, schon.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist Cordula Zabel?
Der Werdegang liest sich zunächst wie ein klassischer Wissenschaftslebenslauf. Zabel schloss 2002 ihr Studium der Soziologie an der Universität Bielefeld ab, promovierte 2006 in Demografie an der Universität Rostock und arbeitete von 2003 bis 2007 als Doktorandin und anschließend als Postdoc am Max Planck Institut für demografische Forschung in Rostock. Seit 2008 ist sie am IAB tätig, aktuell im Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung.
Ihre frühen Arbeiten drehten sich noch um Fertilität und Familienbildung, etwa eine Studie zu Mutterschaftsurlaub und Geburtenzeitpunkt in Großbritannien oder eine Untersuchung zu Partnerschaftsmustern alleinerziehender Mütter in Russland. Mit dem Wechsel ans IAB kam eine klare thematische Verschiebung. Seither stehen Alleinerziehende, Frauen mit Partnern im Haushalt und die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Zentrum ihrer Arbeit.
Was ihre Zahlen zu Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zeigen
In einer Studie im Journal of Social Policy untersuchte Zabel, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen die Chancen von Leistungsbeziehenden im SGB-II auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Die Ergebnisse stehen schwarz auf weiß in einer referierten Fachzeitschrift.
| Befund | Anteil |
|---|---|
| Nicht erwerbstätige Leistungsbeziehende mit gesundheitlichen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit | 63 Prozent |
| Davon mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen | 51 Prozent |
| Personen, die laut eigener Angabe gar nicht arbeiten können | 25 Prozent |
Am häufigsten sind muskuloskelettale Beschwerden und psychische Erkrankungen. Gesundheitliche Einschränkungen senken laut Zabel die Chance auf eine sozialversicherte Beschäftigung deutlich. Bei geringfügiger Beschäftigung, also Minijobs, zeigt sich dieser Effekt kaum. Wer gesundheitlich stark eingeschränkt ist, landet damit eher im Minijob als in einer regulären Stelle, wenn überhaupt eine Stelle gefunden wird.
Eine zweite Studie stützt dieses Bild. Im International Journal of Social Welfare untersuchte Zabel gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen wie Nadja Bömmel, Mustafa Coban und Zein Kasrin die Wirkung geförderter Beschäftigung auf Gesundheitszufriedenheit und Lebensqualität. Datengrundlage war das Panel „Lebensqualität und soziale Teilhabe“, ausgewertet mit Matching-Verfahren, um kausale Effekte zu isolieren.
Aktivierungspolitik und ihre Grenzen
Die deutsche Arbeitsmarktpolitik setzt seit gut zwei Jahrzehnten stark auf Aktivierung: schnelle Vermittlung, klare Fristen, Druck durch Sanktionsmöglichkeiten. Das IAB liefert dafür einen Teil der wissenschaftlichen Grundlage, durch Studien, Evaluationen und Politikberatung. Zabels eigene Zahlen passen an dieser Stelle nicht ganz ins Bild. Ein Viertel der nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehenden kann laut eigener Einschätzung gar nicht arbeiten. Wie viel eine auf Tempo ausgelegte Vermittlungslogik für diese Gruppe bewirken kann, beantworten ihre Studien nicht direkt. Sie werfen die Frage nur auf, konsequent, Jahr für Jahr.
Das ist keine offizielle Position des IAB oder eine Aussage, die Zabel selbst so formuliert hat. Es ist eine Lesart, die sich beim Vergleich ihrer veröffentlichten Ergebnisse mit dem politischen Kurs, den ihr Institut mitträgt, aufdrängt.
Im G.I.B. Interview kommt sie dem Thema nahe, als sie über das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach Paragraf 16e SGB-II sagt, dort gebe es wenigstens klare Kriterien. Teilnehmende müssen mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sein und ohne die Maßnahme kaum Beschäftigungschancen gehabt haben. Sie nennt das zielgenaue Förderung. Weniger differenzierte Instrumente, die diese Heterogenität der Zielgruppe nicht berücksichtigen, kommen in ihrer Einschätzung schlechter weg.
Neue Studien von Cordula Zabel aus 2024 bis 2026
Zwischen 2024 und Anfang 2026 ist einiges an neuer Forschung von ihr erschienen.
- Januar 2025: Gemeinsam mit Philipp Ramos Lobato, Zein Kasrin und Jan Gellermann veröffentlichte sie im IAB-Forum eine Auswertung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Ergebnis: Der Beschäftigungseffekt fällt bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich hoch aus wie in der Privatwirtschaft. Das spricht gegen die verbreitete Annahme, geförderte Stellen im öffentlichen Sektor würden seltener in reguläre Beschäftigung münden.
- 2025: Zusammen mit Zein Kasrin, Michaela Kreyenfeld und Anne Lenze erschien in der Neuen Zeitschrift für Familienrecht ein Beitrag zur Bedeutung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Existenzsicherung alleinerziehender Mütter im SGB-II-Bezug.
- 2024: Als Teil eines großen IAB-Autorenteams war Zabel an der Evaluation des Teilhabechancengesetzes beteiligt, das die Lohnkostenzuschüsse nach Paragraf 16e und 16i SGB-II grundlegend erweitert hat.
- Januar 2026: Ihr Name taucht unter den IAB-Forschenden auf, die eine offizielle Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB-II verfasst haben. Ihre Expertise fließt damit weiterhin direkt in die Gesetzgebung ein.
Was das für Alleinerziehende in der Praxis bedeutet
Für Jobcenter, Beratungsstellen und Betroffene selbst lassen sich aus Zabels Forschung ein paar konkrete Punkte ableiten:
- Gesundheitliche Einschränkungen sind bei Leistungsbeziehenden im SGB-II die Regel, nicht die Ausnahme. Das sollte bei der Ausgestaltung von Vermittlungsfristen mitgedacht werden.
- Geförderte Beschäftigung bei gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern ist laut aktuellen Daten keine zweitklassige Lösung. Ihre Beschäftigungswirkung steht der Privatwirtschaft kaum nach.
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss spielen für die Existenzsicherung alleinerziehender Mütter eine größere Rolle, als in der öffentlichen Debatte oft angenommen wird.
- Zielgenaue Förderinstrumente mit klaren Kriterien, wie bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, schneiden nach bisherigen Auswertungen besser ab als pauschale Lösungen.
Warum Cordula Zabel kaum öffentlich in Erscheinung tritt
In den großen deutschen Medien taucht ihr Name bislang kaum auf. Ihre Sichtbarkeit beschränkt sich auf IAB-eigene Kanäle, Fachzeitschriften und gelegentliche Interviews mit spezialisierten Institutionen wie der G.I.B. NRW. Sie muss niemanden überzeugen und keine These verkaufen. Sie veröffentlicht seit fast zwei Jahrzehnten Zahlen, unter dem Dach eines Instituts, dessen politischer Auftrag genau jene Aktivierungslogik stützt, die ihre eigenen Befunde immer wieder ins Wanken bringen.
Ihre Arbeit macht selten Schlagzeilen. Für alle, die verstehen wollen, warum Debatten über Bürgergeld, Alleinerziehende und Arbeitsmarktintegration selten zu einfachen Antworten führen, gehört sie trotzdem zu den wichtigsten Quellen zu diesem Thema in Deutschland.
Quellen und weiterführende Informationen:

